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Mit der Trinkgeldregelung schafft die Regierung Rechtssicherheit für Tourismusbetriebe und Mitarbeiter:innen

Wien (OTS) – „Mit dem gestrigen Beschluss der Trinkgeldregelung im
Plenum des
Nationalrats hat die Regierung die gesetzlichen Voraussetzungen für
eine praxisgerechte Trinkgeldregelung geschaffen“, betonen Susanne
Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sowie die Obleute der
gastgewerblichen Fachverbände, Alois Rainer und Georg Imlauer.

Ein neuer bundeseinheitlicher Rahmen für Mitarbeiter:innen mit
und ohne Inkasso ersetzt ab 1. Jänner 2026 die unterschiedlichen
Regelungen in den Bundesländern. Damit wird Rechtssicherheit
gewährleistet sowie Schutz vor Nachzahlungen gegenüber Finanz und
Sozialversicherung. Dies auch bei Kartenzahlungen sowie bei
betrieblichen Trinkgeld-Verteilsystemen.

Für die Erlassung einer entsprechenden bundeseinheitlichen
Verordnung haben sich die Sozialpartner im Vorfeld auf einheitliche
Pauschalbeträge geeinigt, die als Grundlage für die Abgabenbemessung
gelten sollen und nun in einer Verordnung der ÖGK mit Geltung ab
Anfang 2026 festzulegen sind.

Diese betragen:

Für Mitarbeiter:innen mit Inkasso:
▪ 2026: 65 Euro
▪ 2027: 85 Euro
▪ 2028: 100 Euro
▪ danach Indexierung

Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso:
▪ 2026: 45 Euro
▪ 2027: 45 Euro
▪ 2028: 50 Euro
▪ danach Indexierung

Wer regelmäßig wesentlich weniger Trinkgeld erhält, kann aus der
Pauschale herausoptieren und das tatsächlich erhaltene Trinkgeld
ansetzen.

„Wichtig ist, dass ein Kompromiss gefunden wurde, der die
Verunsicherung der letzten Monate beendet, Klarheit für Betriebe und
Mitarbeiter:innen schafft und vor allem gegenüber den
Kontrollbehörden vor Nachzahlungen schützt“, so Kraus-Winkler.

Die Obleute der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie, Alois
Rainer und Georg Imlauer, stoßen in dasselbe Horn und begrüßt die
Neuregelung ebenfalls: „Rechtssicherheit hat für uns oberste
Priorität, damit unsere Betriebe und Mitarbeiter:innen sich auf das
wesentliche – den Service am Gast – konzentrieren können, ohne
Nachforderungen fürchten zu müssen. Die Neuregelung berücksichtigt
darüber hinaus auch die in der Praxis verbreiteten Troncsysteme, bei
denen das Trinkgeld unter den Mitarbeitern verteilt wird, und schafft
auch hier einen klaren Rahmen.“ (PWK432/ES)