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Ärztliche Hausapotheke, öffentliche Apotheke und der online Handel – was ist zeitgemäß und sicher?

Wien (OTS) – Die Zukunft der Versorgung von Patienten mit
Medikamenten war
vergangene Woche Thema bei der Veranstaltung des Schutzverbandes der
Hausapotheken führenden Ärzte Österreichs. „Bei der
Arzneimittelversorgung stehen uns verschiedene Möglichkeiten zu
Verfügung: ärztliche Hausapotheke, öffentliche Apotheke und zunehmend
der online Handel. Was aber ist zeitgemäß und sicher?“, fragte die
Obfrau des Schutzverbandes, die Bregenzerwälder Allgemeinmedizinerin
Dr. Carmen Berti Zambanini, ihre Gäste, die Vertreter der fünf
Parlamentsparteien (Fiona Fiedler-NEOS, Laurenz Pöttinger-ÖVP, Rudolf
Silvan-SPÖ, Ralph Schallmeiner-Grüne und Rene Brasser-FPÖ, in
Vertretung Gerhard Kaniak).

Unbestritten war von allen Teilnehmern, dass der Versand von
rezeptpflichtigen Medikamenten via Onlinehandel in Österreich vom
Gesetzgeber nicht zugelassen wird. Das zu regeln ist, nach EU-
Rechtsprechung, auch weiterhin den nationalen Gesetzgebern
vorbehalten.

Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem um die Position der
Hausapotheken mit dem Vertreter der Grünen Parlamentsfraktion,
Schallmeiner. Er sieht in Hausapotheken eine, wie er es nannte,
Notversorgung, für den Fall, dass es keine öffentliche Apotheke im
jeweiligen Gebiet gibt. Auch trat er der Auffassung, wonach in
ländlichen, dünn besiedelten Gebieten die Hausapotheke einer Ärztin,
einem Arzt wirtschaftlicher Anreiz zur Eröffnung einer Ordination
sein sollte, entgegen. Er verlangt dazu, in diesen Gebieten für
Ärztinnen und Ärzte von der Sozialversicherung entsprechend hohe
Honorare, die Anreiz genug sein sollten.

In seiner Replik auf die Aussagen Schallmeiners verwahrte sich
der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, der Obmann der
Bundeskurie niedergelassene Ärzte, OMR Dr. Edgar Wutscher, gegen die
Bezeichnung „Notversorgung“: „Das Einzugsgebiet der Landärztinnen und
-ärzte mit den österreichweit 800 Hausapotheken umfasst rund 3
Millionen Menschen. Das ist ja wohl keine Notversorgung! Vielmehr
garantieren die Hausapotheken erst wirklich die österreichweite
Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten!“

Der Vertreter des ÖVP-Parlamentsklubs, Pöttinger, wiederum wies
mehrfach darauf hin, dass es zu keinen Maßnahmen kommen darf, die die
Lohnnebenkosten weiter erhöhen. Wie Experten vorrechnen, müsste das
aber der Fall sein, wenn man Ärzten als Anreiz ihre Ordinationen am
Land zu führen, speziell hohe Honorare zahlen möchte, was aber
angesichts der finanziellen Situation der Sozialversicherung
ausgeschlossen ist.

Die Obfrau des Verbandes Hausapotheken führender Ärzte, Berti-
Zambanini, sowie der Leiter des Referates für Hausapotheken und
Medikamentenangelegenheiten, MR Dr. Silvester Hutgrabner, nannten
ihre Vorschläge zur Reform die Apothekengesetzes, um die
medikamentöse Versorgung der Bevölkerung am Land mit Hausapotheken
weiterhin sicherstellen zu können:

Aus ihrer Sicht geht es dabei um folgende Punkte:

– die starren derzeitigen Kilometergrenzen (4 und 6 Kilometer) sind
überholt. Den Ärztevertretern schwebt eine Regelung vor, die sich,
wie schon einmal im Gesetz definiert, vor allem am (flexiblen) Bedarf
orientiert. Jetzt führt die strikte Regel zu oft skurrilen Vorgängen,
um Hausapotheken zu ermöglichen oder zu verhindern: ganze
Kreisverkehre werden verlegt, Eingänge an die Hausrückseite verlegt,
Einbahnen umgedreht oder Fahrverbote erlassen. Das schafft enorme
Rechtsunsicherheit, sowohl für betroffene Ärzte, Apotheker, aber
natürlich auch für die Patientinnen und Patienten und die
Gemeindefunktionäre.

– Die PVN – also die Netzwerke , zu denen sich mehrere
Allgemeinmediziner mit ihren weiter bestehenbleibenden Ordinationen
zusammenschließen. Was mit den Hausapotheken im Falle eines
Zusammenschlusses mehrerer Ordinationen zu einem PVN geschieht, ist
nicht geregelt. Ein Verlust der Hausapotheken aller Ärzte wird
befürchten. Auch das schafft enorme Rechtsunsicherheit, müsste man
das doch bei Einsprüchen von Apothekern vor Gericht ausjudizieren,
weswegen sich derzeit keine Ärzte mit Hausapotheken zu solchen PVNs
zusammenschließen.

– Ein weiterer Punkt ist der Fall der Vertretung : Wenn Ärzte mit
einer Hausapotheke sich von einem anderen Arzt im Krankheits- oder
Urlaubsfall vertreten lassen, darf dieser Vertretungsarzt keine
Medikamente aus der Hausapotheke abgeben, denn die Genehmigung zur
Führung einer Hausapotheke geht auf den Arzt und nicht auf die
Ordination. Das ist besonders problematisch und für Patienten eine
Zumutung.

– Auch geht es den Ärztevertretern um die Zwei-Arzt-Gemeinden . Das
sind Gemeinden mit rund 3.200 bis 3.500 Einwohnern, in denen zwei
Allgemeinmediziner mit Hausapotheke sind. Eröffnet in einer solchen
Gemeinde eine Apotheke, verlieren beide Ärzte nach dem Gesetz ihre
Hausapotheke, was zur Folge hätte, dass beide Ärzte aus diesem Ort
abwandern. Dann hat diese Gemeinde eine Apotheke, aber keinen Arzt
mehr!

Die Vertreter der Hausapotheken führenden Ärztinnen und Ärzte,
Berti-Zambanini, Wutscher und Hutgrabner beklagten, dass es bisher
leider nicht möglich war, mit den Vertretern der Apothekerkammer zu
diesen Themen Gespräche zu führen. „Wir sind an Gesprächen und
konsensualen Lösungen im Interesse von Rechtssicherheit für die
Ärzteschaft und damit in der Folge von Versorgungssicherheit für die
ländliche Bevölkerung interessiert“, bekräftigten beide. Die
Vertreter der Regierungsparteien erklärten sich bereit, dabei zu
unterstützen die Basis für solche Gespräche zu schaffen.

„Wir sollten mit dem guten Willen aller Seiten bald zu einem
praktikablen Vorschlag einer aus diesen Gesprächen folgenden
zeitgemäßen Novelle des Apothekengesetzes kommen“, zeigten sich Berti
-Zambanini und Hutgrabner überzeugt.

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