Wien (OTS) – Ein gemischter Kommentar zum soeben beschlossenen EABG
kommt von der
verwaltungsverahrenserfahrenen Umweltorganisation VIRUS. Sprecher
Wolfgang Rehm. “Das nun erwartbar eingesetzt habende Dröhnen des
vielseitigen Schulterklopfens kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass
das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ungeeignet ist, die in
das Werk gesetzten Erwartungen zu erfüllen“.
Evidente Verbesserungen, die von den Grünen als
Zustimmungsvoraussetzung für die Zweidrittelmaterie hineinverhandelt
worden seien, seien sehr positiv zu werten, jedoch nicht ausreichend,
eine völlig danebengegangenen Regierungsvorlage in einen strahlenden
Energie- und Verfahrenssieger zu verwandeln. „Auf der Habenseite
steht nun unter anderem der Ausschluss von Donaukraftwerksneubauten
aus dem Wirkungsbereich des Gesetzes – hier hätte der
Wirtschaftsminister offenbar eine Hintertür für derartige Ansinnen
legen wollen – weiters ein verbesserter, wenn auch nicht absoluter
Schutz der wenigen verbliebenen sehr guten Gewässerstrecken vor der
Heimsuchung durch Wasserkraftanlagen, eine rhetorische Stärkung der
SUP, sowie der Wegfall einer fragwürdigen Vermutungsregelung,“ so
Rehm. Verbleiben würden mehrfache Unionsrechtswidrigkeiten, etwa bei
der Berücksichtigung von Schutzgebieten sowie bei Verfahrensrechten,
weiters ein Verkomplizieren durch typisch österreichisches Gold-
Plating bei der Wasserkraft, und ein Universum an neuen
Verfahrenstypen und –vorschriften, für die sich erst zeitraubend
Judikatur herausbilden müsse. „Verfahrensbeschleunigung entsteht aber
nur durch Verfahrenskompetenz und stellt sich nicht durch rein
rhetorische Beschwörungsformeln von selbst ein“ so Rehm. Statische
Ausbauziele hätten sich schon in der Vergangenheit wiederholt als
trügerische Methode erwiesen, um Ziele zu erreichen oder vielmehr sie
zu verfehlen und seien die Windenergie-Ziele für Vorarlberg und Tirol
durchwegs im homöopathischen Bereich angesiedelt, wodurch der von
diesen Bundesländern zu leistende Versorgungssicherheitsbeitrag nicht
gewährleistet sei. „Hinsichtlich der beschworenen schnelleren
Verfahren macht mich die Erfahrung sicher, dass die Republik nach
jener um das EABG schon bald in die nächste
Verfahrensbeschleunigungsrhetorikphase eintreten wird“, so Rehm
abschließend.