Wien/Linz (OTS) – Die Ursache für diese starke Nachfrage ist nach wie
vor in
Teuerungen, hoher Arbeitslosigkeit und multiplen Krisen zu sehen. Mit
einem geringen Einkommen ist das Leben oft kaum mehr zu
bewerkstelligen.
Das Einkommen von Klient*innen der Schuldenberatungen beträgt im
Median 1.500 Euro. Mehr als ein Drittel der Klientel hat ein
Einkommen unter dem Existenzminimum. Dieses lag im Vorjahr bei 1.273
Euro für eine alleinstehende Person. Bei den Frauen ist der Anteil
noch höher: 4 von 10 Frauen in der Schuldenberatung haben ein
Einkommen unter diesem Betrag. „Das Existenzminimum muss so weit
angehoben werden, dass damit ein menschenwürdiges Leben geführt
werden kann.“ , betont Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der
Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in
Österreich. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2025 bei 1.661 Euro.
Das bedeutet, dass alle Menschen mit Lohnpfändung oder im
Privatkonkurs unter der Armutsgefährdungsschwelle leben müssen.
Zwtl.: Weitere Schieflage für Frauen droht
Im Juli droht eine Verschärfung für überschuldete Privatpersonen,
sofern der Gesetzgeber nicht aktiv wird. Dann endet die Möglichkeit
für nicht unternehmerisch tätig gewesene Privatpersonen, sich
innerhalb von 3 Jahren entschulden zu können. Eine Entschuldung wird
für sie wieder mindestens 5 Jahre dauern. Eines der zahlreichen
Probleme dabei: Frauen sind seltener selbstständig tätig als Männer
und damit stärker davon betroffen. 23 Prozent der Männer, die in eine
Schuldenberatung kommen, geben eine ehemalige Selbstständigkeit als
Überschuldungsgrund an. Bei den Frauen sind es lediglich 13 Prozent.
„Zusätzlich zu strukturell benachteiligenden Faktoren wie Gender Pay
Gap, Teilzeitarbeit, Karenz und unbezahlter Care-Arbeit wartet hier
die nächste Benachteiligung für Frauen. Besonders absurd wird es in
Fällen von privaten Bürgschaften für selbständig Tätige – was häufig
Frauen betrifft. Künftig wäre es rechtens, dass etwa ein Mann mit
seiner gescheiterten Selbstständigkeit nach 3 Jahren schuldenfrei
ist, seine Frau, die für das Unternehmern gebürgt hat, hingegen erst
nach 5 Jahren.“ , erklärt Mitterlehner. Die Fachebene im
Justizministerium hat sich bereits für eine Beibehaltung einer 3-
jährigen Entschuldung für alle ausgesprochen. Die diesbezügliche
Entscheidung innerhalb der Koalitionsregierung ist allerdings
weiterhin völlig offen.
Zwtl.: Überschuldungsgründe und Privatkonkurse
Insgesamt sind die 3 häufigsten Überschuldungsgründe
„Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“ (36 Prozent),
„Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung“ (20 Prozent) sowie
„ehemalige Selbstständigkeit“ (19 Prozent).
8.768 Privatkonkurse wurden 2025 eröffnet. 70 % davon wurden von
einer staatlich anerkannten Schuldenberatung vorbereitet und die
überschuldeten Personen vor Gericht begleitet oder vertreten.
Zwtl.: 56.000 Euro Schulden
56.432 Euro beträgt der durchschnittliche Schuldenstand in der
Gesamtklientel, 105.073 Euro bei der Gruppe der ehemals
Selbstständigen. Frauen haben im Schnitt 46.284 Euro Schulden, Männer
63.354 Euro. Clemens Mitterlehner dazu: „Wir werden nicht müde zu
betonen, dass dies in aller Regel nicht die ursprünglich gemachten
Schulden sind. Wenn keine Rückzahlung erfolgt, verdreifachen sich
ungeregelte Schulden etwa alle 8 Jahre. Daher ist es wichtig, bei
Problemen rasch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung
aufzusuchen – diese ist immer kostenlos. In dem Zusammenhang fordern
wir seit Jahren, dass sich Schulden ab Fälligstellung maximal
verdoppeln dürfen. Denn oft ist der Kosten- und Zinseszins-Effekt
schuld an der Überschuldung – nicht die betroffene Person“.