Wien (PK) – Der Nationalrat wird in seiner ersten Plenarsitzung im
Jahr 2026
unter anderem über mehr Schulautonomie bei Deutschförderklassen und
den verpflichteten Besuch der Sommerschule für Schülerinnen und
Schüler mit geringen Deutschkenntnissen beraten. Außerdem könnten
Gesetzesvorlagen aus dem Finanz- und Justizbereich auf die
Tagesordnung kommen. Dabei geht es etwa um die rückwirkende
Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen und von
Feiertagsarbeitsentgelt, die Verhinderung von „Greenwashing“ bei der
Emission „grüner Anleihen“ und die Berücksichtigung von Umwelt- und
Sozialaspekten in Unternehmensberichten. Zudem wollen die
Koalitionsparteien eine Lotterie für Kassenbelege mit Gewinnen bis zu
250.000 Ꞓ einführen, um Konsumentinnen und Konsumenten zu motivieren,
Rechnungen zu verlangen. Voraussetzung für die Beratung dieser
Gesetzesvorhaben im Plenum ist allerdings, dass der Justizausschuss
bzw. der Finanzausschuss ihre Beratungen darüber zeitgerecht
abschließen. Sie werden am Tag vor der Nationalratssitzung, am 20.
Jänner, zusammentreten.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der
die SPÖ unter dem Titel „Maßnahmen bei Mieten, Lebensmitteln und
Strompreisen – so bekämpfen wir die Teuerung“ unter anderem über die
von der Regierung angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf
Grundnahrungsmittel diskutieren will.
Mehr Schulautonomie bei Deutschförderung und verpflichtende
Sommerschule
Anschließend stehen Bildungsthemen zur Debatte. Um die
Deutschkenntnisse von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern zu
verbessern, sollen diese gesetzlich dazu verpflichtet werden, die in
den letzten beiden Ferienwochen angebotene „Sommerschule“ zu
besuchen. Der Bildungsausschuss sprach sich dafür mit den Stimmen
aller Fraktionen außer der FPÖ aus. Die Neuerung ist Teil einer
Sammelnovelle, die neben der verpflichtenden Sommerschule auch eine
Reihe weiterer Gesetzesänderungen im Schulbereich bringt. So soll es
etwa auch mehr Schulautonomie im Bereich der Deutschförderung und bei
Lehrplänen geben. Anstelle der verpflichtenden Förderung in separaten
Klassen bzw. Gruppen bei der Deutschförderung werden auch
schulautonome Modelle zum Deutschlernen im Klassenverband ermöglicht.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr sieht die Maßnahmen als Teil
des Bestrebens, die Vermittlung von Deutschkenntnissen zu optimieren
und den Schulen mehr Autonomie zu geben.
Aus organisatorischen Gründen soll die Verpflichtung
außerordentlicher Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der
Sommerschule mit Sprachförderung in Deutsch in zwei Stufen eingeführt
werden, erläuterte Wiederkehr im Bildungsausschuss. Im Sommer 2026
gelte die Verpflichtung nur für Schülerinnen und Schüler der
Deutschförderklassen. Ab dem Sommer 2027 sollen auch Schülerinnen und
Schüler in Deutschförderkursen verpflichtend an der Sommerschule
teilnehmen.
Flexiblerer Mitteleinsatz zum Ausbau ganztägiger Schulformen
Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen empfiehlt
der Bildungsausschuss eine Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz,
die den Abruf von Fördermitteln für ganztägige Schulformen
erleichtern soll. Vorgesehen ist die Erhöhung von im Gesetz genannten
Beträgen zum Ausgleich der Inflation sowie eine Erleichterung
hinsichtlich der Übertragbarkeit der Gelder in nachfolgende
Kalenderjahre. Dies soll eine höhere Mittelausschöpfung durch die
Bundesländer zur Finanzierung des Ausbaus und Bestandes ganztägiger
Schulformen bewirken.
Mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes schaffe man eine
flexible Übergangslösung für die Länder und ermögliche gezielte
Investitionen in den Ausbau von ganztägigen Betreuungsangeboten,
betonte Bildungsminister Wiederkehr im Ausschuss. Man sichere damit
den quantitativen Ausbau ganztägiger Schulformen, sichere den Bestand
des bisherigen Angebots, sichere Investitionen in schulische Angebote
und gebe den Ländern finanzielle Planungssicherheit. Der nächste
Schritt soll ihm zufolge dann ein Finanzierungsmodell sein, das
leichter umzusetzen sei. Die FPÖ meldete allerdings Vorbehalte an und
stimmte gegen die Gesetzesnovelle.
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Der Justizausschuss könnte eine Regierungsvorlage zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins Plenum schicken.
Er tritt am Tag vor der Nationalratssitzung zu Beratungen zusammen.
Die Regierungsvorlage war bis 13. Jänner einer Ausschussbegutachtung
unterzogen worden. Die geltenden EU-Regelungen seien in der
Zwischenzeit durch das sogenannte „Omnibus-Paket“ der EU teilweise
wieder zurückgenommen worden, mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten
und Nachhaltigkeit zu steigern, hatte Justizministerin Sporrer dazu
im letzten Justizausschuss erörtert. Man müsse nun einem doppeltem
Anspruch gerecht werden, zumal die EU-Vorgaben bereits im Vorjahr
umgesetzt werden hätten sollen und nunmehr durch ein
Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohten.
Mit der Regierungsvorlage soll der Umfang der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert und durch
verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht
es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach
der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen.
Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des
Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der
Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen
Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem
auch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von
Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen
werden, die ihren Sitz in Österreich haben und auf konsolidierter
Basis mehr als 150 Mio. Ꞓ Umsatzerlöse in der Union erzielen.
Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur
Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell
sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von
Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die
Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher
Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und
Wirtschaftsprüfern. Erforderlich sind außerdem eine Umsetzung im
Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.
Zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt dem
Justizausschuss überdies ein Gesetzesantrag der Grünen vor: Er greift
jenen Ministerialentwurf auf, den Grünen-Abgeordnete Alma Zadić
seinerzeit als Justizministerin in Begutachtung geschickt hat.
Steuerfreie Überstundenzuschläge, Feiertagsarbeit
Auch in Bezug auf verschiedene Gesetzesvorlagen aus dem
Finanzbereich fehlt noch das grüne Licht des zuständigen Ausschusses.
Sie können nur auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt werden,
wenn der Finanzausschuss seine ebenfalls für 20. Jänner anberaumten
Beratungen zeitgerecht abschließt. Das betrifft etwa eine von ÖVP,
SPÖ und NEOS beantragte Novelle zum Einkommensteuergesetz, die
insbesondere jenen Beschäftigten zugutekommen soll, die viele
Überstunden leisten bzw. an Feiertagen arbeiten müssen. Demnach ist
vorgesehen, die Anzahl der begünstigten Überstunden nicht abrupt,
sondern schrittweise wieder von 18 auf 10 zu senken und heuer –
rückwirkend mit 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im
Monat und bis zu einer Höhe von 170 Ꞓ steuerfrei zu belassen. Erst im
Jahr 2027 soll die Anzahl dann wieder auf den alten Wert (10
Überstunden bis maximal 120 Ꞓ) sinken. Gleichzeitig wollen die
Koalitionsparteien Feiertagsarbeitsentgelt bis zu einer Höhe von 400
Ꞓ steuerfrei stellen. Eine weitere Änderung betrifft die Umwandlung
sogenannter „Phantom Shares“ in eine Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung:
Sie soll nun bis Ende 2026 möglich sein, ohne dass Steuern anfallen.
Lotterie für Kassenbelege
Zum sogenannten „Beleglotteriegesetz“ hat der Finanzausschuss ein
Begutachtungsverfahren durchgeführt, wobei die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen am 13. Jänner endete. Insgesamt langten im Parlament
bis zum Freitag 34 Stellungnahmen ein, sie könnten noch Änderungen
bewirken.
Der von den drei Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzentwurf
sieht jedenfalls vor, jedes Monat 100 Gewinne in der Höhe von jeweils
2.500 Ꞓ unter jenen Personen zu verlosen, die beim Finanzministerium
Kassenbelege eingereicht haben. Damit sollen Konsumentinnen und
Konsumenten dazu bewogen werden, beim Bezahlen eine Rechnung zu
verlangen. Zweimal im Jahr wären überdies Bonusziehungen mit zwei
Gewinnen von jeweils 250.000 Ꞓ möglich. Damit könnten über die
„Beleglotterie“ pro Jahr bis zu 4 Mio. Ꞓ ausgespielt werden.
Teilnahmeberechtigt sind laut Entwurf alle Personen über 18 Jahre mit
Hauptwohnsitz in Österreich, wobei die Belege den Anforderungen der
Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen müssen und die
Einreichung nur elektronisch – etwa über die FinanzOnline-App –
möglich sein soll. Das Gesetz soll im Oktober 2026 in Kraft treten
und befristet bis Ende 2029 gelten.
Finanzmarktsammelgesetz
Das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte
„Finanzmarktsammelgesetz“ hat die Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben
zum Inhalt und umfasst insgesamt 22 Gesetzesnovellen und ein neues
Gesetz. Dabei geht es etwa darum, durch einheitliche Standards und
Transparenzregeln für die Emission „grüner Anleihen“ das Vertrauen
der Investoren zu stärken und „Greenwashing“ zu verhindern. Als
zuständige österreichische Aufsichtsbehörde im Sinne der
entsprechenden EU-Verordnung soll die Finanzmarktaufsicht mit
umfassenden Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen
ausgestattet werden.
Weitere Punkte der Sammelnovelle betreffen den leichteren Zugang
zu vorhandenen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von
Unternehmen durch ein gemeinsames europäisches Zugangsportal für
einschlägige Unternehmensdaten (European Single Access Point, ESAP),
mehr Flexibilität bei Kreditvergabekapazitäten im Sinne von Basel III
sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht
durch höhere Kostenobergrenzen für Banken und Versicherungen.
Außerdem soll sichergestellt werden, dass Banken ihren Kunden
Echtzeitüberweisungen in Euro zu gleichen Konditionen anbieten wie
SEPA-Zahlungen. Insgesamt ist es das Ziel des
Finanzmarktsammelgesetzes, die Transparenz, Sicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes zu erhöhen.
KIM-Verordnung, Signa-Pleite, Kfz-Steuer
Von Seiten der Opposition liegen dem Finanzausschuss unter
anderem Entschließungsanträge zur Vergabe von Wohnbaukrediten, zur
Signa-Pleite, zur Kfz-Steuer für E-Autos und zur Besteuerung von
pflanzlicher Milch vor. Es ist aber ungewiss, ob sie ins Plenum
kommen. Das gilt auch für die Forderung der Grünen, aus „fossilen
Exportförderungen“ auszusteigen und einen jährlichen Bericht über das
Ausmaß der jeweiligen „Steuerlücke“ zu erstellen.
Verbesserungen beim Kinderschutz
Mit einem Entschließungsantrag zum Thema Kinderschutz wollen die
Koalitionsparteien die Regierung in ihrem Vorhaben bestärken, die
Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche weiterzuentwickeln.
Familienministerin Claudia Bauer soll demnach in Zusammenarbeit mit
Fachexpertinnen und Fachexperten allfällige Lücken beim Kinderschutz
aufspüren und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten so rasch wie
möglich beseitigen. Zwar sei in den vergangenen Jahren auf diesem
Gebiet viel getan worden, man müsse aber auf neue Gefahren wie
„Social Grooming“ reagieren und Kindern und Jugendlichen Werkzeuge
für einen sicheren Umgang mit ihrer Umwelt in die Hand geben, wird
der im Familienausschuss einstimmig angenommene Antrag unter anderem
begründet.
Konkret ist den Abgeordneten etwa die Unterstützung von Vereinen
und Einrichtungen bei der Erstellung qualitativ-hochwertiger
Kinderschutzkonzepte, die Ausrollung flächendeckender
Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen, eine stärkere
Verankerung von Kinderschutz in den Ausbildungen einschlägiger
Berufsgruppen, der Ausbau der Kapazitäten im Kampf gegen
Kindesmissbrauch und der Ausbau von Präventionsarbeit ein Anliegen.
Ebenso gehören die Evaluierung der gesetzlichen Bestimmungen zu
Tätigkeitsverboten, eine verbesserte Begleitung von Opfern in
therapeutischer und finanzieller Hinsicht und die Prüfung neuer
Bundeskompetenzen zum umfangreichen Forderungskatalog.
Keine Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge
Wenig Chancen auf Erfolg dürfte ein Entschließungsantrag der FPÖ
haben, der darauf abzielt, anerkannten Flüchtlingen den Zugang zur
österreichischen Staatsbürgerschaft erheblich zu erschweren. Asyl sei
Schutz auf Zeit, daher sei es ein Systemfehler, wenn Asylberechtigte
nach zehnjährigem Aufenthalt in Österreich die Staatsbürgerschaft
beantragen könnten, argumentieren die Freiheitlichen. Für den Antrag
gab es im Innenausschuss allerdings keine Mehrheit, alle anderen
Fraktionen stimmten dagegen. Anwerberinnen und Anwerber für die
österreichische Staatsbürgerschaft müssten strenge Kriterien wie ein
gewisses Einkommen oder Deutschkenntnisse erfüllen, hielt die ÖVP der
FPÖ im Ausschuss entgegen.
Vollständiger Asylstopp
Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ ein vollständiger „Asylstopp“.
Wer „illegal“ nach Österreich einreist, soll demnach umgehend
zurückgeschoben werden, unabhängig davon, ob er um Asyl ansucht oder
nicht. Da Österreich ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben
sei, bestehe keine Notwendigkeit, in Österreich einen Asylantrag zu
stellen, begründen die Antragsteller ihren Gesetzesantrag. Gestellte
Asylanträge sollten in diesem Sinn als nicht eingebracht gelten.
Ergänzend dazu fordern die Freiheitlichen eine konsequente Sicherung
der Landesgrenzen, um illegale Migration und Schlepperei effektiv zu
unterbinden. Österreich müsse die Kontrolle über seine Grenzen und
das Asylsystem unverzüglich und vollständig wiedererlangen, heißt es
dazu.
Auch für diese beiden Anträge ist allerdings keine Mehrheit
absehbar: Österreich müsse sich als Rechtsstaat an internationale
Regelungen halten, machten die anderen Parteien bei den
Ausschussberatungen unter anderem geltend. Der „harte Kurs“ in der
Migrationspolitik werde aber fortgeführt, bekräftigte die ÖVP.
Damit über ihre Anliegen eine Diskussion im Plenum des
Nationalrats stattfindet, haben die Freiheitlichen auf eine spezielle
Bestimmung der Geschäftsordnung zurückgegriffen. Demnach ist der
zuständige Ausschuss verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen
Bericht über das Ergebnis seiner Beratungen vorzulegen, wenn der
Antragsteller bzw. die Antragstellerin und weitere vier Abgeordnete
das wünschen, wobei die Zahl solcher Verlangen zahlenmäßig begrenzt
ist. Mit dieser Bestimmung kann eine wiederholte bzw. dauerhafte
Vertagung von Gesetzes- bzw. Entschließungsanträgen unterbunden
werden.
„Ethical Hacking“
Mit breiter Mehrheit angenommen hat der Innenausschuss einen
Entschließungsantrag der Grünen zum Thema „Ethical Hacking“. Dabei
geht es um das gezielte und verantwortungsvolle Testen von IT-
Systemen, um Sicherheitslücken aufzudecken, bevor Kriminelle sie
ausnutzen können.Zum einen fordern die Abgeordneten die Erarbeitung
eines praxisorientierten Leitfadens, um klare Kriterien und
Verfahrensweisen für „Ethical Hacking“ zu definieren. Dieser
Leitfaden soll verantwortungsvollen Hackerinnen und Hackern
Orientierung bieten. Zum anderen sollen die straf- und
datenschutzrechtlichen Bestimmungen evaluiert und gegebenenfalls
überarbeitet werden, um zu verhindern, dass offengelegte
Sicherheitslücken wegen drohender strafrechtlicher Ermittlungen nicht
gemeldet werden. Das gezielte und verantwortungsvolle Testen von IT-
Systemen zur Aufdeckung von Sicherheitslücken ohne ausdrücklichen
Auftrag der betreffenden Institution sei derzeit eine rechtliche
Grauzone, die geklärt werden müsse, hatten die Grünen ihre Initiative
begründet. Sie erwarten sich von den Maßnahmen eine höhere IT-
Sicherheit. Im Innenausschuss gegen den Entschließungsantrag stimmte
die FPÖ: Sie befürchtet Missbrauch.
Auflösung der Bundesstelle für Sektenfragen
Beendet wird der Sitzungstag mit der Ersten Lesung eines FPÖ-
Antrags, der auf eine Auflösung der Bundesstelle für Sektenfragen
abzielt. Das 1998 beschlossene Bundesgesetz über die Einrichtung
einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen soll
demnach außer Kraft gesetzt werden. Die Sektenstelle habe ihren
ursprünglichen Auftrag, vor bestimmten Gruppierungen zu warnen, schon
lange über Bord geworfen und richte ihren Fokus zunehmend darauf,
unbequeme Meinungen oder Weltanschauungen zu diskreditieren,
begründen die Freiheitlichen ihre Initiative. So warne die
Sektenstelle inzwischen etwa auch vor Verschwörungstheorien und
beobachte Einzelpersonen in sozialen Netzwerken. Auch sind der FPÖ
zufolge „freie und regierungskritische Medien“ wiederholt als Teil
eines verschwörungstheoretischen Umfelds „diffamiert“ worden.
Nach der Ersten Lesung wird der Antrag dem Familienausschuss zur
weiteren Beratung zugewiesen.(Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.