Wien (OTS) – Die Inflation in Österreich lag im September laut
Statistik Austria
bei +4,0% . Preistreiber bleiben auch weiterhin Restaurants/Hotels (+
6,2%), Mieten (+4,6%) und vor allem Strom mit +35,9% . Lebensmittel
liegen hingegen mit +3,1% deutlich unter der allgemeinen
Inflationsrate, der Lebensmittelhandel agiert somit
inflationsdämpfend.
Aufgrund der hohen allgemeinen Inflation muss der für zwei Jahre
abgeschlossene Kollektivvertrag für Handelsangestellte nun
aufgeschnürt werden. Im Vorjahr war vereinbart worden, dass bei einer
Inflationsrate von 3% oder mehr im Zeitraum Oktober 2024 bis
September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden muss.
Mit den heute veröffentlichten finalen September-Inflationsdaten
liegt die rollierende Inflation der letzten zwölf Monate bei 3,008% .
Zwtl.: KV-Verhandlungsspielraum aufgrund der Billigpreisdebatte der
SPÖ stark begrenzt
„Aufgrund der von der SPÖ ausgelösten Billigpreisdebatte bei
Lebensmitteln ist der Spielraum für die anstehenden KV-
Neuverhandlungen stark begrenzt. Jede Lohnerhöhung wirkt sich
natürlich auf die Preise im Regal aus. Die Arbeitsplatzsicherung im
Handel muss jetzt im Vordergrund stehen“ , so Handelsverband-
Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme. „Bereits
jetzt liegen die durchschnittlichen Personalkosten pro Kopf im
österreichischen Lebensmittelhandel um 31% höher als in Deutschland
und sogar um 59% über dem EU-Schnitt .“
Generell kämpft der heimische Handel mit hohen
Beschaffungspreisen, volatilen Weltmärkten, enormen
Kostensteigerungen bei Energie, Personal, Logistik, Mieten und
Fremdkapital sowie mit der Kaufzurückhaltung der Bevölkerung. Keine
Branche ist stärker von Insolvenzen betroffen. Im Schnitt müssen pro
Werktag vier Handelsbetriebe Insolvenz anmelden.
Zwtl.: Teuerung endlich an der Wurzel bekämpfen, bei den
Energieversorgern
Umso wichtiger wäre es, dass die Bundesregierung jetzt endlich
bei den wahren Ursachen der hohen Inflation im Land ansetzt!
„Energiekosten runter, Bürokratiedschungel lichten und Fernost-
Ramschhändler mit einer nationalen Plattformhaftung für die korrekte
Warendeklaration stärker in die Pflicht nehmen, das sind die drei
Gebote der Stunde“ , so Will.
Der Handelsverband unterstützt daher auch die Forderung der BWB
nach einer Auflösung der Kreuzbeteiligungen im Energiesektor .
Denkbar wäre auch eine Obergrenze für Minderheitsbeteiligungen
zwischen Energieversorgern von maximal 5%, sofern keine vollständige
Entflechtung möglich ist. Dadurch könnte auch die Marktmacht
einzelner Anbieter verringert werden. „Wer die Teuerung wirklich
stoppen will, muss bei den Energiekosten ansetzen. Solange hier
teilstaatliche Oligopole und Kreuzbeteiligungen bestehen, werden
Konsument:innen und Betriebe die Leidtragenden bleiben“ , so
Handelssprecher Rainer Will abschließend.