Wien (OTS) – Der 12. Wiener Landtag hat heute, Mittwoch, um 9 Uhr mit
der
Fragestunde begonnen.
In der ersten Anfrage thematisierte LAbg. Sabine Keri (ÖVP) die
Übernahme von Krisenpflegekindern durch Mitarbeiter*innen der
Magistratsabteilung 11 und eine mögliche finanzielle Benachteiligung
von anderen Krisenpflegepersonen gegenüber MA-11-Mitarbeiter*innen.
Keri wollte von Jugendstadträtin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)
wissen, welche gesetzlichen Maßnahmen diesbezüglich geplant seien.
Emmerling hielt fest, dass in der damaligen Notsituation Mitarbeiter*
innen der MA 11 kurzfristig freiwillig eingesprungen waren, um zu
verhindern, dass insgesamt vier Kinder in Notquartieren untergebracht
werden mussten. Die Mitarbeiter*innen hätten für diesen Zeitraum in
Absprache mit der Magistratsdirektion und der MA 2 – Personalservice
Sonderurlaub bekommen. Das Thema einer möglichen finanziellen
Benachteiligung gegenüber anderen Krisenpflegepersonen sei gegenüber
ihr nie angesprochen worden, erklärte Emmerling. Eine gesetzliche
Regelung für diesen Vorgang sei nicht vorgesehen, da es sich um eine
einmalige Notsituation gehandelt habe, in der MA-11-Mitarbeiter*innen
freiwillig „eingesprungen“ seien, betonte Emmerling.
Die zweite Anfrage richtete sich ebenfalls an Bildungsstadträtin
Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS). LAbg. Mag. Mag. Julia Malle (
GRÜNE) wollte von Emmerling erfahren, wie der aktuelle Planungsstand
bei der Neuregelung des Kindergartenbesuches sei, damit einmal
gewährte ganztägige Kindergartenplätze in städtischen Kindergärten
künftig bis zum Ende der Kindergartenpflicht erhalten bleiben würden.
Emmerling erklärte, ihr Ziel sei es, „dass ein Ganztagsplatz im
Kindergarten immer ein Ganztagsplatz bleibt“. Es gebe aber noch
gesetzliche Hürden für eine neue Regelung, die Emmerling „möglichst
rasch“ überwinden wolle und kündigte an: „Ich bin sehr
zuversichtlich, dass wir in naher Zukunft eine Lösung finden.“
LAbg. Angela Schütz, MA (FPÖ) erkundigte sich in der dritten
Anfrage bei Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), wie
der aktuelle Stand bei der Umwandlung des Wiener Gesundheitsverbundes
in eine Anstalt öffentlichen Rechts sei. Hacker antwortete, dass der
Wiener Gesundheitsverbund seine Aufgaben mit größter Verlässlichkeit
auf höchstem medizinischem Niveau erfülle. So seien im Vorjahr mehr
als 5,2 Millionen ambulante Patient*innen-Kontakte verzeichnet wurde
und zusätzlich mehr als 244.500 stationäre Patient*innen versorgt
worden; mehr als 90 Prozent der Rettungsfahrten würden in die
Einrichtungen es Wiener Gesundheitsverbundes erfolgen, in den
Nachtstunden, am Wochenende und Feiertagen steige dieser Wert auf
mehr als 94 Prozent, sagte Hacker. „Diese Zahlen verdeutlichen die
zentrale Rolle des Wiener Gesundheitsverbundes für die gesamte Wiener
Bevölkerung“, so Hacker. Gleichzeitig sei in den vergangenen Jahren
im Wiener Gesundheitsverbund „konsequent“ in moderne Medizin-
Technologien wie in die acht Da-Vinci-OP-Roboter investiert und neue
Therapieformen implementiert worden. Damit habe sich der Wiener
Gesundheitsverbund als wichtigster Innovationstreiber Österreichs im
Gesundheitsbereich etabliert. Parallel dazu würden weitere
Investitionen in die Modernisierung der klinischen Infrastruktur
fließen, in der ersten Ausbaustufe bis 2030 in einer Höhe von rund
3,3 Mrd. Euro. Diese Leistungsfähigkeit des Wiener
Gesundheitsverbundes sei nicht von der Organisationsform abhängig,
zeigte sich Hacker überzeugt. „Ich bin aber offen für eine Diskussion
über mögliche Formen der rechtlichen Organisation des Wiener
Gesundheitsverbundes. Für mich ist entscheidend, dass der Wiener
Gesundheitsverbund für die Bevölkerung funktioniert“, hielt Hacker
fest. „Den Menschen, die eine Klinik aufsuchen, ist es egal, welche
Rechtsform auf dem Türschild steht. Es ist für mich eine sekundäre
Frage“, sagte Hacker.
LAbg. Nikola Poljak, BA MA (SPÖ) erkundigte sich in seiner
Anfrage bei Wohnbaustadträtin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ), welche
Gruppen mit der seit Anfang 2025 geltenden
Eigenmittelersatzdarlehensverordnung, die die Gewährung von
Eigenmittelersatzdarlehen regelt, speziell angesprochen und
unterstützt würden. Hanel-Torsch erläuterte, dass gerade in
wirtschaftlich angespannten Zeiten es immer mehr Menschen
schwerfalle, die Eigenmittel für eine Wohnung zu leisten. Dank neuer
Bestimmungen konnte der potenzielle Kreis erweitert werden. Das sei
durch Anhebung und Vereinheitlichung der Einkommensgrenzen sowie den
Wegfall eines Einkommensnachweises erreicht worden. Bei Änderung der
finanziellen Situation der Mieter*innen könne flexibel auf die
Situation eingegangen werden. Die Gesamtlaufzeit des Darlehens könne
auf bis zu 25 Jahre verlängert werden, ein Aussetzen der
Rückzahlraten sei bis zu fünf Jahre möglich. Aber auch eine höhere
Rückzahlungsquote sei möglich, wenn sich die finanzielle Situation
ändern würde, erläuterte Hanel-Torsch. Im Vorjahr seien 693 Darlehen
mit einer Gesamtsumme von 6,4 Mio. Euro bewilligt worden, 6,4 Mio.
Euro, 233 Anträge in diesem Jahr.
Die fünfte Anfrage richtete sich ebenfalls an Wohnbaustadträtin
Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ) und wurde von LAbg. Dipl.-Ing. Elisabeth
Olischar, BSc (ÖVP) gestellt. Olischar thematisierte die geplante
Erarbeitung einer neuen Bauordnungsnovelle, da sich der
preisdämpfende Effekt der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ auf
die Grundstückspreise nicht messbar erreichen ließ. Sie würde die
Spekulation mit Grund und Boden grundsätzlich ablehnen, sagte Hanel-
Torsch, ein Mittel dagegen sei die Widmungskategorie geförderter
Wohnbau. Der preisdämpfende Effekt sei aufgrund anderer Einflüsse
nicht konkret messbar, es gebe aber „eine spürbare Wirkung“ dieser
Kategorie, was ihr – Hanel-Torsch – auch Bauträger in Gesprächen
bestätigen würden. Die Regelung diene außerdem auch dem Ziel, dass
ausreichend Flächen für den geförderten Wohnbau in Wien zur Verfügung
stehen würden, sagte Hanel-Torsch. (Forts.) nic