Wien (OTS) – Mehr als jeder dritte Wiener kauft mittlerweile bei
Temu, jeder
Vierte bestellt bei Shein. Die anhaltende Paketflut, insbesondere aus
China, setzt den heimischen Handel massiv unter Druck. Ab 1. Juli
werden diese Bestellungen teurer, denn die bisherige Zollfreigrenze
für Kleinsendungen unter 150 Euro entfällt, stattdessen wird von der
Europäischen Union eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro
Artikelkategorie eingehoben. Damit wird eine langjährige Forderung
des Wiener Handels umgesetzt.
Für Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der
Wirtschaftskammer Wien ist das ein längst überfälliger erster Schritt
zu faireren Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel: „Für unsere
Wiener Händler ist das ein wichtiger Erfolg. Bisher konnten Anbieter
aus Drittstaaten von der Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150
Euro profitieren. Gleichzeitig war es bei Milliarden Paketen kaum
möglich, alle Sendungen ausreichend zu kontrollieren. Das verschaffte
ihnen Vorteile gegenüber heimischen Händlern, die sämtliche
europäischen Vorschriften einhalten müssen. Mit der neuen 3-Euro-
Zollgebühr wird dieses Ungleichgewicht erstmals korrigiert. Das
stärkt den heimischen Handel und macht den Wettbewerb wieder ein
Stück fairer. Wer in Europa verkauft, muss sich auch an die
europäischen Spielregeln halten.“
Die neue 3-Euro-Zollgebühr gilt für Kleinsendungen aus
Drittstaaten – etwa aus China, den USA oder der Schweiz – mit einem
Warenwert unter 150 Euro. Für solche Pakete werden künftig drei Euro
je Warenkategorie eingehoben. Wer mehrere Produkte derselben
Kategorie bestellt – etwa mehrere T-Shirts -, zahlt die Gebühr nur
einmal. Werden unterschiedliche Produktgruppen bestellt, fällt die
Gebühr für jede Warenkategorie an.
Allein 2024 wurden rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert
unter 150 Euro in die Europäische Union importiert – mehr als 90
Prozent davon aus China. Die 3-Euro-Zollgebühr ist eine
Übergangslösung bis zur Reform des EU-Zollsystems im Jahr 2028. Dann
wird die bisherige Ausnahme für Sendungen unter 150 Euro abgeschafft
und auch diese Waren werden regulär verzollt.
„Dieser erste Schritt gegen die Paketflut aus China muss weitere
Maßnahmen nach sich ziehen. Plattformen aus Drittstaaten müssen
dieselben Vorgaben zu Verpackung, Entsorgung, Produktsicherheit und
Konsumentenschutz einhalten wie heimische Betriebe. Fairer Wettbewerb
heißt: gleiche Regeln für alle – auch für jene, die von außerhalb der
EU nach Europa liefern“, so Gumprecht.
Ab 1. November 2026 soll zusätzlich eine EU-Bearbeitungsgebühr
für Pakete aus Drittstaaten eingeführt werden. Damit sollen die
Kosten für Zollabfertigung, Sicherheitskontrollen und
Marktüberwachung mitfinanziert werden. Aus Sicht der WK Wien sollte
dieser nächste Reformschritt nun rasch umgesetzt werden: „Wer
Milliarden Pakete in die Europäische Union liefert, muss sich auch
angemessen an den Kosten für Zollabfertigung, Sicherheitskontrollen
und Marktüberwachung beteiligen.“
Wiener Handel klar gegen nationale 2-Euro-Paketsteuer
Mit dem EU-Pauschalzoll ab 1. Juli und der ab November geplanten
EU-Bearbeitungsgebühr ab 1. November setzt die Europäische Union
erste wichtige Schritte, um Billigimporte aus Drittstaaten gezielt
stärker in die Pflicht nehmen. Das begrüßt der Wiener Handel
ausdrücklich, anders verhält es sich mit der österreichischen
Paketsteuer. Diese ist ab 1. Oktober geplant und soll pro Paket bzw.
Bestellung zwei Euro betragen. Bei der Paketsteuer handelt es sich um
eine rein innerösterreichische Lösung, die auch für Bestellungen aus
Österreich und anderen EU-Staaten gilt.
„Wer glaubt, mit einer nationalen Paketabgabe internationale
Online-Giganten zu besteuern, ist auf dem Holzweg. Die geplante
Regelung trifft nicht nur große Versandunternehmen, sondern auch
zahlreiche kleine Wiener Händler, die über größere Online-Plattformen
verkaufen. Die Zeche zahlen die österreichischen Händler und
Konsumenten. Neue Hürden, Hindernisse und Gebühren für unsere
heimischen Händler sind genau das Gegenteil von dem, was die Branche
braucht“, so Gumprecht abschließend.